Ein wesentlicher Aspekt unserer schulischen Arbeit und konzeptionellen Ausrichtung ist die Reintegration unserer Schülerinnen und Schüler an den Regelschulen. Dabei ist es unser Ziel und zudem unsere originäre Aufgabe, das Prinzip der Durchgangsschule und die damit verbundene Reintegration der Schülerinnen und Schüler an den entsprechenden Regelschulen in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen und danach unsere spezifischen Förderangebote zu strukturieren und zu gestalten.

Die Anbahnung und Vorbereitung der Reintegration gelingt weitestgehend im Rahmen der schulischen Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung. Häufig bedarf es dabei einer systemübergreifenden Unterstützung und Begleitung, die nur im Rahmen unserer Netzwerkarbeit geleistet werden kann. Neben der Vorbereitung und Anbahnung der Reintegration ist die Begleitung der Probebeschulungen in einem umschriebenen zeitlichen Rahmen ein Schwerpunktbereich unserer schulischen Arbeit.

Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und den Regelschulen ist neben der Begleitung der Schülerinnen und Schüler notwendige Voraussetzung, um erfolgreich reintegrieren zu können.

Ablauf

  • Absprachen zwischen Kindeseltern und Wilhelm-Busch-Schule über eine mögliche Reintegration
  • Antragstellung der Kindeseltern beim Landesschulamt über die Förderschule
  • Stellungnahme der Förderschule an das Landesschulamt
  • Die Förderschule bespricht eine mögliche Aufnahme an der Regelschule sowie die notwendigen Rahmenbedingungen.
  • Das Landesschulamt stellt eine Verfügung aus, in der die aufnehmende Schule und die Dauer der Reintegration festgelegt werden.
  • Begleitung der SchülerIn bei der ersten Begegnung mit der neuen Schule
  • Fortführung der Begleitung während der Dauer der probeweisen Reintegration durch eine Beratungslehrer der Wilhelm – Busch – Schule
  • Der Beratungslehrer schreibt in Absprache mit der Regelschule ein Fortschreibungsgutachten zum in der Verfügung festgelegten Termin.
  • Besprechung des Fortschreibungsgutachten mit den Erziehungsberechtigten

Möglichkeiten der Entscheidung

  1. Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  2. Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Form des gemeinsamen Unterrichts
  3. Verlängerung der probeweisen Reintegration
  4. Abbruch der Reintegration und Rückkehr an die Förderschule

Das Verfahren wird durch einen erneuten Bescheid durch das Landesschulamt abgeschlossen.