Diagnostik – Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs sowie die Empfehlungen zur Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort. Grundsätzlich ist eine interdisziplinär angelegte Diagnostik notwendig, die in einem gemeinsam abgestimmten Förderplan mündet. Die Feststellung erfolgt im Verhaltensbereich in erster Linie an den Regelschule mit Unterstützung durch die Wilhelm-Busch-Schule.

Ablauf

  • Antragstellung beim MSDD (Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst)
  • Anfertigen des „Pädagogischen Berichts“ mit Förderplan
  • Den Erziehungsberechtigten werden der „Pädagogische Bericht“ sowie der individuelle Förderplan vorgestellt.
  • Gemeinsam mit den Kolleginnen vom MSDD entscheiden sich die Erziehungsberechtigten für die weitere Beschulung bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs:
  1. Verbleib an der Regelschule: Sonderpädagogische Begleitung in Form des Gemeinsamen Unterrichts
  2. Wechsel an eine Förderschule: Intensive Förderung und sonderpädagogische Begleitung mit dem Ziel der Rückführung an die Regelschule
  3. Ablehnung einer sonderpädagogischen Förderung

Bei Fragen zum Feststellungsverfahren des sonderpädagogischen Förderbedarfs wenden Sie sich bitte an uns!

Methoden

  • Durchführung diagnostischer Tests
  • Durchführung standardisierter Fragebögen
  • Nutzung informeller Fragebögen
  • Verhaltensbeobachtungen
  • Anamnese
  • Gespräche/Befragungen
  • Auswertung von Berichten